Lieber Zimmermann, lieber Herr Henzel, sehr geehrte Damen und Herren, 

der BUND stimmt der Änderung des B-Plans zu. Die Erweiterung des Feuerwehrgebäudes ist sinnvoll und mit keinen wesentlichen zusätzlichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden.

Mit freundlichen Grüßen  

Heinz Schlapkohl

Am 27.03.2026 um 12:01 schrieb VGL - Bauleitplanung:

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Bockenheim

Bebauungsplanentwurf "Heiligenhäuschen"

hier: Einholung der Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bockenheim hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 den Beschluss zur Aufstellung des o. g. Bebauungsplan gefasst und gleichzeitig beschlossen den Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der derzeit geltenden Fassung aufzustellen. Weiterhin hat der Gemeinderat beschlossen den Bebauungsplan im Verfahren gem. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchzuführen. Entsprechend dem § 13 a Abs. 2 BauGB wird von der Umweltprüfung (nach § 2 Abs. 4 BauGB), von dem Umweltbericht (nach § 2a BauGB), von der Angabe über Arten umweltbezogener Informationen (nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) sowie von der zusammenfassenden Erklärung (nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs.1 BauGB) abgesehen. Weiterhin wird ebenso gemäß § 13 a BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden (Scoping) nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Anlass der Änderung des Bebauungsplanes ist das Bestreben der Ortsgemeinde Bockenheim, die Feuerwehr zu erweitern. Da dies auf Basis der gegenwärtig rechtskräftigen Abrundungssatzung nicht möglich ist, soll für die Erweiterung der Feuerwehr der v. g. Bebauungsplan aufgestellt werden.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.03.2026 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Öffentlichkeit wird im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Gelegenheit gegeben sich im Zeitraum vom 30.03.2026 bis 01.05.2026 über die Planung der Ortsgemeinde zu informieren sowie sich hierzu zu äußern. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt am 27.03.2026.

 

Nachdem Ihr Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden könnte, bitten wir um Abgabe Ihrer Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB

 

bis spätestens 01.05.2026.

 

Sofern uns keine Stellungnahme bis zum Ablauf der o. g. Frist zugegangen ist, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits Einverständnis mit den Planungsabsichten besteht.

 

Hinweise:

  • Der Entwurf des Bebauungsplanes (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen) sowie die Entwurfsbegründung stehen auf unserer Homepage unter http:// www.vg-l.de/blp (à Dokumente zu den Bauleitplanungen à Bebauungsplan à Laufende_Verfahren à Bockenheim – Heiligenhäuschen zum Download bereit oder können bei uns per E-Mail (bauleitplanung@vg- l.de) angefordert werden.

 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Maximilian Henzel

 

Verbandsgemeinde Leiningerland

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